Fotos und Videos als Beweismaterial zum „Fahndungserfolg“

Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

als Antirepressionsstruktur sehen wir mit Sorge, wie auf Demos von den Demonstrant*innen selbst gefilmt und fotografiert wird. Verständlich finden wir den Wunsch, die Kraft der Demo
weiter zu tragen, aber im Zusammenhang mit verbotenen Fahnen und zu erwartenden Ermittlungsverfahren sehen wir das kritisch. Demonstrationen sind den Bullen immer wieder ein willkommener Ort, um Aktivist*innen verschiedenste Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorzuwerfen und ihnen anschließend den Prozess zu machen.

Im Nachgang des G20 Gipfels in Hamburg wurden mit öffentlicher Bildfahndung und vielen Hausdurchsuchungen (auch lange nach dem Gipfel), bei denen reichlich Bildmaterial mitgenommen
wurde, mehr als 1200 Verfahren eröffnet.

Bedenkt, dass ihr die Menschen, die verbotene Symbole oder Fahnen tragen, in die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens bringt, wenn ihr sie damit fotografiert und das ins Netz stellt oder das
Material bei einer Hausdurchsuchung mitgenommen wird. Es kommt immer wieder vor, dass Kameras und Handys gezielt nach Aktionen beschlagnahmt werden.

Einen Angriff der Bullen zu filmen/fotografieren um öffentliche Aufmerksamkeit auf bspw. Bullengewalt zu lenken, beinhaltet damit immer auch eine Gefährdung der ebenfalls abgelichteten
Aktivist*innen, die sich evtl. gegen den Angriff zur Wehr setzen oder als Zeug*innen in Frage kommen und damit in Verfahren hineingezogen werden. Auch für Strukturermittlungsverfahren à la
§§129 ff. StGB, spielen Informationen von den Bildern,  beispielsweise welche Teilnehmer*innen in welcher Konstellation bei welchen Aktionen anzutreffen sind oder wie sich Person xy gekleidet, bewegt oder agiert hat, eine große Rolle. Solch externes Bildmaterial kann bei der Verurteilung von Genoss*innen in Gerichtsverfahren leider ausschlaggebend sein.

Wir rufen dazu auf, bei der Demo das Handy zu Hause zu lassen.

Rote Hilfe Bielefeld
www.bielefeld.rote-hilfe.de bielefeld@rote-hilfe.de