Unterstützungsantrag stellen

Die Unterstützungsanträge werden bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe gestellt und bearbeitet. Die Ortsgruppe Bielefeld ist zuständig für alle Wohnorte, deren Postleitzahl mit den Ziffern 32 und 33  beginnt.

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:
  • Die Datenschutzverordnung der EU erfordert eine Einwilligung in die Verarbeitung eurer Daten – ohne diese im Original unterschriebene Erklärung kann euer Unterstützungsantrag nicht bearbeitet werden! Sie kann hier heruntergeladen werden: das Informationsblatt – gibt es auch in englisch – (bitte lesen) und die Einwilligungserklärung (bitte unterschreiben und dem Unterstützungsantrag im Original beifügen). Das Aktenzeichen vergeben wir, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist.
  • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC. Bezieher*innen von Hartz IV/ Grundsicherung können z.B. ihre Anwält*in fragen, ob die Unterstützung direkt an die Kanzlei gezahlt werden kann.
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozess stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät*innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?

Es ist wichtig, dass Du deinen Antrag frühst möglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellst, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/ Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

Entscheidung über den Antrag

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlungen, ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.

Sprecht uns an, wenn es Fragen gibt – wir können auch ein Treffen vereinbaren, um euch beim Antragstellen zu unterstützen.

Solidarität ist unsere Waffe!