Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot der
alternativen Medienplattform linksunten.indymedia.org am Mittwoch
Abend abgewiesen. Mit Verweis darauf, dass die Klagenden nicht
berechtigt seien ein entsprechendes Verfahren anzustrengen,
verweigert das Gericht in Leipzig eine inhaltliche Prüfung des
Verbots.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fasst das
heutige Prozessgeschehen zusammen: „Um das Verbot von
linksunten.indymedia.org durchsetzen zu können, hat das
Innenministerium einen Verein konstruiert, der nie existierte. Nun
lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine inhaltliche Prüfung des
Verbotes ab, weil nur der verbotene Verein klageberechtigt sei.
Das Gericht führt die Situation damit ad absurdum.“
Juristenverbände und politische Organisationen hatten das unter
Innenministers Thomas de Maizière erlassene Verbot immer wieder
scharf kritisiert.
Die Rote Hilfe e.V. hat in den vergangenen Jahren Öffentlichkeit
organisiert und Spenden für die Klagen gesammelt. Zur Deckung der
bereits angefallenen Prozesskosten und für mögliche weiterer
Rechtszüge, wird die Rote Hilfe dieses Engagement fortsetzen.
Anja Sommerfeld hierzu: „Das Verbot von linksunten.indymedia war und ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Dass das Bundesverwaltungsgericht der Kriminalisierung alternativer Medien keinen Riegel vorschiebt, ist ein Skandal.“