Einladung zum „Klarsichtfolie“-Prozess

28. März 2005: Der Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz wird in Dortmund von einem Neonazi erstochen.

28. März, 2015:  „10 years later“ ist der Titel einer antifaschistischen Demonstration zum Gedenken an jenen Tag.

Die Demonstration ist beendet, als einige Antifaschist*innen vom angereisten bayerischen USK in Gewahrsam genommen werden. Monate später erhält einer von ihnen einen Strafbefehl. Der Vorwurf lautet auf „Schutzbewaffnung“: Er habe eine Klarsichtfolie vor dem Gesicht getragen, um sich vor polizeilichen Maßnahmen zu schützen. – Die Rede ist hier von mit Gummibändern vor dem Gesicht befestigter, dünner, transparenter Plastikfolie – gedacht als Schutz vor Pfefferspray.

Der Beschuldigte: „Da der Strafbefehl offensichtlich ein besonders lächerlicher Repressionsversuch ist, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt“.

Die Staatsanwaltschaft ist sich allerdings nicht zu schade, den Fall zur Anklage zu bringen. So findet am Freitag, den 23.Oktober, um 11:45 Uhr die Hauptverhandlung vor dem Dortmunder Amtsgericht statt. (Gerichtsstraße 22, 2. Etage, Sitzungssaal 1.251)

Kommet zuhauf – beobachtet und begleitet die Verhandlung!

Erster Prozesstag am 23.10.15: der Richter war bereit,  das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, aber damit war der Staatsanwalt nicht einverstanden.

Richter und Staatsanwalt hätten sich einigen können auf eine Einstellung gegen Auflagen (100,-€/ also unter dem Strafbefehl), aber das wollte unser Genosse nicht. Es wird also weiter verhandelt, am nächsten Verhandlungstag soll dann ein Bullenzeuge aus Nürnberg aussagen. Ein Termin ist noch nicht bekannt.