Spendenaufruf NoVersG NRW und Rechtshilfe-Tipps

Spendenaufruf:

Der massive Polizeieinsatz bei der landesweiten Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW hat viele Aktivist*innen getroffen. Über 300 Personen wurden teils über Stunden eingekesselt, geschlagen oder mit Pfefferspray verletzt. Einigen drohen nun Ermittlungsverfahren, andere klagen gegen die Polizeimaßnahmen. Um sich gemeinsam gegen die erlittene Repression und die juristischen Folgen wehren zu können, braucht es neben solidarischer Zusammenarbeit und Unterstützung auch finanzielle Mittel.

So wie wir gemeinsam demonstrieren, sollten wir auch die entstehenden Kosten als Bewegung gemeinsam tragen.

Spendet daher auf das Konto der Roten Hilfe e.V. OG Duisburg:

GLS Bank

IBAN: DE02 4306 0967 4007 2383 98

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: No VersG NRW

An wen wende ich mich im Fall von Repression?
Die Rechtshilfegruppe Düsseldorf (rhg-duesseldorf@riseup.net) und die Rote Hilfe Düsseldorf-Neuss (duesseldorf-neuss@rote-hilfe.de) organisieren Betroffenen-Treffen. Dort wird besprochen, wie gemeinsam gegen die Repression vorgegangen werden kann, außerdem können dort auch erste rechtliche Fragen thematisiert und Anwält*innen vermittelt werden. Natürlich könnt ihr euch auch jederzeit an andere Rote Hilfe Ortsgruppen wenden. Eine Übersicht findet ihr hier: https://rote-hilfe.de/ueber-uns/adressen

Bei Bedarf können wir auch in Bielefeld ein Treffen von Betroffenen organisieren, aber uns sind bisher keine bekannt. Also meldet euch gerne (bielefeld(ätt)rote-hilfe.de) oder beim EA donnerstags im Infoladen.

Rechtshilfetipps:

Informiert euch auch selbst über rechtliche Grundlagen.

Eine Übersicht zu unsere Publikationen findet ihr hier:
https://rote-hilfe.de/downloads1/category/3-was-tun-wenn-s-brennt-und-rechtshilfe-infoflyer-zu-spezifischen-themen

Wichtig:

– Geht nicht zu polizeilichen Vorladungen! Ihr habt dadurch keinen Nachteil, auch wenn das auf den Briefen steht. Im Gegenteil entgeht ihr einer sehr unangenehmen Situation, von mehreren Cops verhört zu werden, die geschult sind und alles aufschreiben.

– Lädt die Polizei euch im Namen Staatsanwaltschaft vor, kontaktiert umgehend eure Anwält*in, dort müsst ihr erscheinen. Auch dort gilt: Keine Aussagen!

– Strafbefehl: Dem müsst ihr innerhalb von 14 Tagen formlos widersprechen, sonst ist er rechtsgültig (siehe Flyer).

Zu guter Letzt:

Auch wenn euch das Ermittlungsverfahren oder die drohende Geldstrafe etwas Sorgen bereitet, lasst euch nicht stressen. Gemeinsam ist das alles machbar und längst nicht so dramatisch, wie die Behörden es darstellen. Vertraut auf euch, eure Strukturen und die Soli-Organisationen!

Wie immer ist Solidarität unsere stärkste Waffe!

Solidarische Grüße, eure Rote Hilfe e.V.