Die Entscheidung des Kammergerichtes über die Auslieferung von Maja nach Ungarn wurde gestern Abend (27.06.2024 um 17:26 Uhr) bekannt gegeben. Die Verteidigung von Maja hat sich unmittelbar an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um Eilrechtsschutz zu erlangen, was auch erfolgreich war (Beschluss vom 28.06.2024 um 10:50).
Doch wer um jeden Preis ausliefern will, wartet ein solches Eilverfahren ungern ab. Der Generalstaatsanwaltschaft konnte es gar nicht schnell genug gehen, dem Ersuchen des queerfeindlichen Ungarn endlich nachzukommen.
Da soll natürlich auch nicht auf den eigenen Rechtsstaat oder gar ein faires Verfahren gewartet werden. Maja saß bereits viele Tage im deutschen Knast. Aber einer mehr durfte einfach nicht sein. Warum eigentlich nicht? Warum hatten es die Repressionsbehörden dann plötzlich alle ganz eilig? Es ist davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft befürchtete, dass das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung stoppen würde. Stattdessen wurde bevorzugt, sich lieber des ungarischen Justizsystems zu bedienen.
So war die Auslieferung von Maja aus der JVA noch direkt bei Nacht und Nebel erfolgt. Wie bei einer Entführung brach mit Abholung von Maja jegliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme ab. Die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden um 10 Uhr des heutigen Tages vereitelte wissentlich und voller Absicht den Schutz der Rechte von Maja.
„Mit der Auslieferung trotz gegenteiligen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes ist völlig offensichtlich, dass an Maja ein Exempel statuiert werden sollte. Um jeden Preis und mit allen Mitteln. Die Generalstaatsanwaltschaft zeigte damit deutlich, wieviel sie vom Rechtsschutz in Deutschland und der Verfassung, auf die sie verpflichtet ist, eigentlich hält. Die Ähnlichkeit zu der Queerfeindlichkeit à la Orban ist ebenso augenscheinlich “, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. und betont: „Wir erklären uns von ganzem Herzen solidarisch mit Maja und fordern weiterhin die Freilassung!“