Demo gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit am 15.05.21 in Bielefeld

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit? – Neues Landesversammlungsgesetz in NRW geplant

Im Januar hat die CDU/FDP-Landesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Landesversammlungsgesetz vorgestellt. Der Entwurf, der aktuell von verschiedenen Ausschüssen im Landtag diskutiert wird, enthält deutliche Änderungen und Verschärfungen gegenüber den aktuell geltenden Regelungen.

Die Landesregierung behauptet, das neue Versammlungsgesetz richte sich hauptsächlich gegen rechtsextreme Proteste. Stattdessen greift es erheblich in die Versammlungsfreiheit und Grundrechte von uns allen ein. Die Versammlungsfreiheit aber ist es, die es uns Bürger:innen ermöglicht, unsere Anliegen auf die Straße zu bringen, Missstände anzuprangern und so zu einer lebendigen Gesellschaft und Demokratie beizutragen, ganz unabhängig von den Wahlen. Das neue Versammlungsgesetz knüpft damit an verschiedene autoritäre Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre an, wie z.B. die  Polizeigesetze von 2018. 

Geplante Verschärfungen und Neuerungen laut Entwurf im Überblick:

Datensammlung/Datenschutz

Als Teilnehmer:in 

  • Polizei darf, auch heimlich, filmen und die Aufnahmen speichern (bisher nur bei begründetem Verdacht)
  • Identitätsprüfung, Durchsuchung, Teilnahmeverweigerungen dürfen jederzeit durchgeführt werden – hierfür muss nur die Vermutung bestehen, dass eine Versammlung gestört werden könnte (bisher nur bei begründetem Verdacht)

Als Ordner:in

  • Nennung des vollen Namens und Adresse im Vorfeld der Veranstaltung
  • Polizei darf ablehnen ohne Angabe von Gründen

Als Anmelder:in 

  • Vollständige Angabe von Personaldaten und Veröffentlichung des Namens auf Einladungen (bisher reichen auch Gruppen- oder Organisationsnamen) 

„Störungsverbot“

  • Bereits einfache Störungen und der Aufruf dazu sind dann strafbar, auch friedliche Blockaden und Gegenproteste, die z.B. einen Naziaufmarsch verlangsamen oder verhindern könnten
  • Störende Teilnehmer:innen dürfen nur ausgeschlossen werden, wenn die Polizei zustimmt (vorher Entscheidung der Versammlungsleitung)

„Militanzverbot“ 

  • Das Militanzverbot (bisher Uniformierungsverbot, das sich urspr. gegen das Tragen von  SA/SS ähnliche Uniformen o.ä. richtete) könnte das Tragen von weißen Einmalanzügen (Klimagerechtigkeitsbewegung), einheitlicher Kleidung bei z.B. Tarifauseinandersetzungen und zu viele Menschen in schwarzer Kleidung verbieten
  • Die Teilnahme an einer Demo soll schon verboten sein, wenn diese „einschüchternd wirkt“.

Warum ist das problematisch?

  • Das Abschreckungspotential, eine Versammlung anzumelden, zu besuchen, Missstände anzuprangern und Anliegen auf die Straße zu bringen, wird erheblich vergrößert. Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird erheblich eingeschränkt!
  • Die Landesregierung tauscht Freiheit mit Autorität und beschneidet die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft
  • Begründungen und Kommentare innerhalb des Regierungsentwurfs machen die eigentliche Zielrichtung deutlich – es werden Bezüge hergestellt zu:
    • Protesten gegen verschiedene Atomkraftwerke und gegen den Braunkohleabbau
    • Protesten mit dem Tragen der weißen Einmalanzüge wie am Tagebau Garzweiler
    • landesweiten Gegenveranstaltungen zu Naziaufmärschen
  • Proteste gegen rechtsextreme Demonstrationen durch symbolische, medienwirksame und friedliche Blockaden und sogar der Aufruf „Naziaufmarsch verhindern“ könnten zukünftig unter Strafe gestellt werden
  • Unklare Formulierungen im Entwurf lassen großen willkürlichen Ermessensspielraum für Polizei und Ordnungsbehörden 

Es darf keine Einschränkungen des Versammlungsrechtes geben!

Deswegen kommt mit uns auf die Straße und demonstriert gegen den Entwurf des Versammlungsgesetzes NRW!

Wann?
Am Samstag, den 15.05.2021 ab 15 Uhr vor dem Hauptbahnhof Bielefeld

Von dort wollen wir nach einer kurzen Auftaktveranstaltung zum Rathaus und von da zum Kesselbrink ziehen.

(Bitte achtet auf die tagesaktuellen Coronabedingungen!)

Weitere Infos findet ihr tagesaktuell auf den social media Kanälen der beteiligten Organisationen.