Prozess um rassistische Polizeikontrolle

Mitarbeiterin des AK Asyl e.V. wegen Widerstand gegen rassistische Maßnahme angeklagt. AK Asyl ruft zu solidarischer Prozessbeobachtung auf.

Zweiter Verhandlungstag im Prozess um rassistische Polizeikontrollen auf dem Kesselbrink in Bielefeld am Freitag, 21. November 2014 um 10.00 Uhr Amtsgericht Bielefeld Gerichtstraße 6 – 4. Etage, Saal 4053 – 33602 Bielefeld

In den vergangenen Monaten kam es auf dem Kesselbrink wiederholt zu rassistischen Polizeikontrollen. Auch eine Mitarbeiterin des AK Asyl geriet im Juli diesen Jahres in eine solche Kontrolle. Sie war auf dem Weg zu einem Arbeitstreffen, als die Polizei sie und drei weitere schwarze Menschen ab dem Kesselbrink verfolgte und auf dem Real- Parkplatz kontrollierte und  durchsuchte.

Die betroffene Mitarbeiterin erinnert sich: „Die Polizei hat ohne konkrete Anhaltspunkte Drogendelikte unterstellt. Offenbar gerieten wir ins Visier der Polizei, weil wir schwarz sind.“ Während der Durchsuchung erlitt die betroffene Mitarbeiterin eine Prellung und Quetschungen.

Kurze Zeit nach dem Übergriff der Polizei wurde Anzeige gegen sie wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ erstattet, weil sie während der Durchsuchung ihre Tasche festgehalten haben soll. Darüber hinaus erhielt sie eine Anzeige wegen „Beleidigung“, weil sie die polizeiliche Maßnahme kritisiert und als rassistisch bezeichnet haben soll. In Folge dessen begann am 11. November 2014 das Verfahren am Amtsgericht Bielefeld. „Es ist erschreckend, dass die Polizei in Bielefeld sich überhaupt getraut hat, so offensichtlich Jagd auf die schwarze Bevölkerung zu machen. Dass sie jetzt aber auch noch die Frechheit besitzt, ein Verfahren zu eröffnen gegen eine Person, die zu Unrecht durchsucht wurde, das grenzt an Absurdität!“, so Özkan Aksoy vom AK Asyl.

Rechtsanwalt Sebastian Nickel ist ebenfalls empört: „Es ist durch
jüngere Gerichtsentscheidungen klargestellt worden, dass eine
polizeiliche Rasterung von Betroffenen auf Grund der Hautfarbe – so genanntes „Racial Profiling“ – rechtswidrig ist und nicht hingenommen werden muss. Eine solche Kontrolle zu kritisieren, ist das Grundrecht einer jeden Bürgerin. Anstatt einer strafrechtlichen Verfolgung, wäre hier eine polizeiliche Entschuldigung angemessen gewesen.“

Der AK Asyl ruft dazu auf, sich solidarisch zu zeigen mit all jenen, die
in den vergangenen Monaten in Bielefeld Opfer rassistischer
Polizeikontrollen wurden und an der Verhandlung als  Prozessbeobachterin / Prozessbeobachter teilzunehmen. Die betroffene Mitarbeiterin selbst betont: „Ich bin kein Einzelfall. Wir haben in den vergangenen Monaten als AK Asyl innerhalb von vier Wochen rund um den Vorfall über zwanzig Fälle rassistischer Kontrollen dokumentiert.“ Diesem Aufruf zur Prozessbeobachtung schließt sich die Ortsgruppe der Roten Hilfe  gerne an.

Aktuelle Informationen unter: www.ak-asyl.info