Versammlungsfreiheit und öffentliche Ordnung

Info-Veranstaltung zu den Verschärfungen im Strafgesetz und in der Strafprozessordnung

Mittwoch, 31. Jan. 2018, 20 Uhr

Bürgerwache Siegfriedplatz, Rolandstr. 16, Bielefeld

Mitte 2017 hatte die damalige Große Koalition verschiedene Verschärfungen von Strafgesetzen und auch eine Regelung der Strafprozessordnung neu beschlossen. Dies geschah nicht ohne Grund vor den zu erwartenden umfangreichen Protesten gegen das Gipfeltreffen der G-20 im Juli 2017 in Hamburg. Nachdem der Rauch dieses Gipfels und der diesbezüglichen Gegenproteste sich verzogen hatte und nachdem die geifernde öffentliche Berichterstattung und das pauschalierende Getöse der veröffentlichten Politikerstatements sich gelegt hatte wurde klar: Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz log als er behauptete, es hätte keine Polizeigewalt und keine Polizeiübergriffe gegeben. Durch Augenzeugenberichte und Videos und zum Teil durch eigene Erfahrung wurde dokumentiert: Die Polizeistrategie gegen die Proteste war auf Eskalation ausgerichtet, Demonstrations- und Versammlungsrecht wurde in lange nicht mehr gesehener Weise ausgehebelt, bewusste Provokationen und Übergriffe der Polizeikräfte verstärkten das Gefühl der Ohnmacht angesichts der massiven Machtdemonstration des Staates. Die Prozesswelle danach und das Strafmaß der bisherigen Verurteilungen zeigen zudem, wozu Strafgesetze gemacht werden. Damit wird auch der Hintergrund der Verschärfungen deutlich.

Bei den Änderungen handelte es sich im Einzelnen um:

§ 113 StGB Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften,

§ 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs und

§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Zusätzlich bedeutet die Neufassung des § 163 der Strafprozessordnung eine Einschränkung der Rechte bei Prozessen. Seit 2017 heißt es: Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Eine solche Ladung kann ab jetzt also auch durch die Ermittlungsbehörde, die Polizei, erfolgen. Das ist neu! Das Recht auf Aussageverweigerung wird in diesem wichtigen Punkt neu definiert und eingeschränkt.

Mit Unterstützung eines Bielefelder Anwalts will die Rote Hilfe über den Inhalt und die möglichen Auswirkungen der neuen Regelungen informieren. Nicht zuletzt die praktischen Konsequenzen für den Demo-Alltag werden eine Rolle spielen.

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